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ARBEITSRECHT

UNSERE KOMPETENZ

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Aspekten des Arbeitsrechts und des öffentlichen Personalrechts ‒ vom Vertragsschluss bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen:

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Konflikte am Arbeitsplatz (u.a. Mobbing, sexuelle Belästigung)
  • Gleichstellung von Frau und Mann
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Gerichtliche und behördliche Verfahren im Bereich des Arbeitsrechts

Wir verfügen über praktische Erfahrung auf dem Arbeitsgericht und in der Advokatur. Damit gewährleisten wir unseren Klienten eine umfassende und zuverlässige Beratung und Vertretung.

Ihr Vorteil

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen folgende Bereiche:

Arbeitgeber

Das Arbeitsrecht gibt in der Praxis immer wieder Anlass für Fragen. Zu Auseinandersetzungen kommt es unter anderem regelmässig im Zusammenhang mit der Fürsorgepflicht. Diese verpflichtet den Arbeitgeber zum Schutz der Persönlichkeit der Arbeitnehmer, zum Datenschutz, zur Gleichstellung von Frau und Mann, zum Vermögensschutz sowie zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.

Auch im Rahmen von Kündigungen gilt es einige Besonderheiten zu beachten, um Fallstricken aus dem Weg zu gehen. Der frühzeitige Beizug eines fachkundigen Anwalts ist in jedem Fall zu empfehlen. Wir beraten und vertreten Sie versiert bei arbeitsrechtlichen Fragen und Streitigkeiten.

Arbeitnehmer

Aufgrund der wirtschaftlichen Abhängigkeit können Streitigkeiten rund um die berufliche Tätigkeit für den Arbeitnehmer empfindliche Konsequenzen haben. Im Extremfall können sie sogar die Existenz bedrohen. Das Arbeitsrecht misst daher dem Schutz der Arbeitnehmer besonderes Gewicht bei. Fristlose Kündigungen sind beispielsweise nur unter engen Voraussetzungen zulässig.

Bei Fragen und Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Anstellung ist der frühzeitige Beizug eines fachkundigen Anwalts in jedem Fall zu empfehlen, um keine Fristen zu verpassen. Als Berater und Vertreter von Arbeitnehmern wahren wir Ihre Rechte und Interessen wirksam und kompetent.

Durch unseren pragmatischen und unternehmerischen Ansatz finden wir für Sie innovative und nachhaltige Lösungen für Ihre Anliegen im Bereich des Arbeitsrechts.”

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.

News

Wir befassen uns laufend mit aktuellen Rechtsentwicklungen, Gerichtsurteilen und wirtschaftlichen Veränderungen. In unserem Blog veröffentlichen wir für Sie hilfreiche Informationen und Empfehlungen – verständlich und auf den Punkt.

Strafbares Eindringen in fremdes Email-Konto

Das unbefugte Eindringen in ein passwortgeschütztes fremdes E-Mail-Konto ist unabhängig von der Art und Weise strafbar, wie der Täter an das Passwort gelangt ist. Aktives Handeln ist dabei nicht erforderlich.
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Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking

Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking werden in Zukunft besser geschützt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 entsprechende Änderungen im Zivil- und Strafrecht auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt.
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Einsicht in Bilder der Blitzkasten der Stadt Zürich

Die Datenschutzstelle der Stadt Zürich hat entschieden, dass die Stadtpolizei Zürich geblitzten Automobilisten auf Anfrage Akteneinsicht in die Bilder der Blitzkasten zu gewähren hat.
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Wir sind immer für Sie da:
aussichtslose Fälle kennen wir nicht”

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.