Einsicht in Bilder der Blitzkasten der Stadt Zürich

André Wernli  |  Zürich, 22. Juni 2019  |  PDF-Version downloaden
Die Datenschutzstelle der Stadt Zürich hat entschieden, dass die Stadtpolizei Zürich geblitzten Automobilisten auf Anfrage Akteneinsicht in die Bilder der Blitzkasten zu gewähren hat.

Geringfügige Delikte im Strassenverkehr werden im sogenannten Ordnungsbussenverfahren beurteilt. Wird demnach die Busse innerhalb von 30 Tagen bezahlt, ist das Verfahren erledigt. Andernfalls wird das Verfahren an die Strafuntersuchungsbehörden überwiesen. Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Regelung hat die Stadtpolizei Zürich den Automobilisten bisher die Einsicht in die Bilder der Blitzkasten innerhalb der 30-tägigen Zahlungsfrist verweigert.

Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Zürich kommt zum Schluss, dass ein genereller Ausschluss des Einsichtsrechts die elementaren Rechte auf Einsicht in Verfahrensakten und in eigene Personendaten in unzulässiger Weise einschränkt. Die Stadtpolizei Zürich muss künftig Einsicht in die Bilder der Blitzkasten gewähren. Die Praxisänderung soll noch in diesem Jahr erfolgen.

Auch wenn dies ein Mehraufwand für die Stadtpolizei bedeutet – aus Sicht der betroffenen Automobilisten ist dieser Entscheid zu begrüssen. Zudem dürfte eine Abnahme von aufwändigeren und kostspieligeren Verfahren vor den Strafuntersuchungsbehörden zu erwarten sein, falls Ordnungsbussen durch die Einsicht in die Bilder vermehrt bereits bei der Stadtpolizei akzeptiert und bezahlt werden.

 

Weiterführende Informationen:  – Datenschutzstelle der Stadt Zürich, Tätigkeitsbericht 2018

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