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Gesundheitswesen

UNSERE KOMPETENZ

Wir beraten und vertreten Gesundheitsdienstleister effizient und zuverlässig in rechtlichen Angelegenheiten jeder Art:

Wir verfügen über praktische Erfahrung im Rechtsdienst eines grösseren Zentrumspitals, in der Unternehmensberatung, auf dem Gericht sowie in der Advokatur.  André Wernli promoviert zum Dr. iur. im interdisziplinären Doktoratsprogramm ‚Biomedical Ethics and Law‘ der medizinischen und der juristischen Fakultät der Universität Zürich.

Damit gewährleisten wir Ihnen eine umfassende und zuverlässige Beratung und Vertretung. Wir sind stolz, diverse Spitäler sowie Medizinalpersonen zu unseren Klienten zählen zu dürfen.

Ihr Vorteil

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen folgende Bereiche:

Medizinalpersonen, Spitäler und Einrichtungen

Bei der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Gesundheitswesens begegnen Sie unweigerlich einer Vielzahl von juristischen Fragestellungen. Der frühzeitige Beizug eines fachkundigen Anwalts ist in jedem Fall zu empfehlen.

Wir beraten und vertreten Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen und weitere Medizinalpersonen und Einrichtungen kompetent
und mit einer empathischen und interdisziplinären Betrachtungsweise.

Rechtsdienst

Für Unternehmen mit wiederkehrendem Beratungsbedarf bieten wir die Leistung eines Rechtsdiensts an. Wir beantworten Ihre rechtlichen Anfragen telefonisch, per Email oder vor Ort. Falls Ihr Unternehmen über keinen Rechtsdienst verfügt, oder Ihr Rechtsdienst auf eine kurzfristige Entlastung angewiesen ist – unser speditiver und umfassender Service ist eine kostengünstige Alternative zur Anstellung interner Juristen. Unser unternehmerisches Denken ermöglicht unseren Klienten, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

Schulungen und Referate

Im Bereich der Erbringung von medizinischen und pflegerischen Dienstleistungen ist es unabdingbar, das Personal regelmässig über die rechtlichen Anforderungen und Konsequenzen ihrer Tätigkeiten zu schulen und zu sensibilsieren. 

Wir stellen Ihnen unsere juristische, wirtschaftliche und persönliche Erfahrung zur Verfügung und beraten Sie bei den internen Prozessen Ihres Unternehmens. Wir führen regelmässig Referate und Teachings in Spitälern durch, unter anderem zu den Themen aussergewöhnliche Todesfälle, Umgang mit Haftpflichtfällen sowie Rechte und Pflichten von Medizinalpersonen.

Durch unseren interdisziplinären und zielorientierten Ansatz finden wir für Sie innovative und nachhaltige Lösungen für Ihre Anliegen im Bereich des Gesundheitswesens.”

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.

News

Wir befassen uns laufend mit aktuellen Rechtsentwicklungen, Gerichtsurteilen und wirtschaftlichen Veränderungen. In unserem Blog veröffentlichen wir für Sie hilfreiche Informationen und Empfehlungen – verständlich und auf den Punkt.

Strafbares Eindringen in fremdes Email-Konto

Das unbefugte Eindringen in ein passwortgeschütztes fremdes E-Mail-Konto ist unabhängig von der Art und Weise strafbar, wie der Täter an das Passwort gelangt ist. Aktives Handeln ist dabei nicht erforderlich.
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Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking

Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking werden in Zukunft besser geschützt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 entsprechende Änderungen im Zivil- und Strafrecht auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt.
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Einsicht in Bilder der Blitzkasten der Stadt Zürich

Die Datenschutzstelle der Stadt Zürich hat entschieden, dass die Stadtpolizei Zürich geblitzten Automobilisten auf Anfrage Akteneinsicht in die Bilder der Blitzkasten zu gewähren hat.
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Wir sind immer für Sie da:
aussichtslose Fälle kennen wir nicht”

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.