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MEDIZINRECHT

UNSERE KOMPETENZ

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Aspekten des Medizinrechts:

  • Arztrecht
  • Patientenrecht
  • Gesundheitsrecht
  • Heilmittelrecht
  • Forschungsrecht

Wir verfügen über praktische Erfahrung im Rechtsdienst eines grösseren Zentrumspitals,  auf dem Gericht und in der Advokatur. André Wernli promoviert zum Dr. iur. im interdisziplinären Doktoratsprogramm ‚Biomedical Ethics and Law‘ der medizinischen und der juristischen Fakultät der Universität Zürich. Damit gewährleisten wir Ihnen eine umfassende und zuverlässige Beratung und Vertretung.

Ihr Vorteil

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen folgende Bereiche:

  • Arztrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Behandlungsfehler
  • Arztstrafverfahren, Medizinstrafrecht
  • Aussergewöhnliche Todesfälle
  • Patientenrecht
  • Patient-Arzt-Beziehung
  • Forschungs- und Studienrecht
  • Vertragsrecht
  • Heil- und Betäubungsmittelrecht
  • Ärztliches Berufs- und Standesrecht
  • Zulassung zur ärztlichen Tätigkeit
  • Krankenversicherungsrecht (KVG), Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)

Am Puls der Medizin

Das Medizinrecht steht an der Schnittstelle zwischen der medizinischen Wissenschaft und den verschiedenen juristischen Disziplinen. Die Berufsausübung von Ärzten und Pflegefachpersonen (Medizinalberufen) sowie das Arzt-Patient-Verhältnis sind oft mit komplexen juristischen Fragestellungen verbunden. 

Dank unserem interdisziplinären Ansatz beraten und vertreten wir Sie kompetent und effizient von vertraglichen Angelegenheiten bis hin zu Arzthaftungsfällen und Medizinalstrafverfahren.

Durch unserem interdisziplinären und dienstleistungsorientierten Ansatz finden wir für Sie innovative und nachhaltige Lösungen für Ihre Anliegen im Bereich des Medizinrechts.”

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.

News

Wir befassen uns laufend mit aktuellen Rechtsentwicklungen, Gerichtsurteilen und wirtschaftlichen Veränderungen. In unserem Blog veröffentlichen wir für Sie hilfreiche Informationen und Empfehlungen – verständlich und auf den Punkt.

Bewilligung: Kanton verlangt zu Unrecht Gebühr von Hebamme

Eine Aargauer Hebamme will neu auch im Kanton Luzern arbeiten dürfen. Der Kanton Luzern verlangt für die Bewilligung zur Berufsausübung als Hebamme 500 Franken. Dagegen wehrt sie sich erfolgreich vor Gericht.
zum Beitrag

Rückforderungen: Bundesgericht gibt weiterer Ärztin recht

Rund 20 Krankenversicherungen verlangten von einer Ärztin aus dem Kanton Zürich 135'000 Franken wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise zurück. Das Bundesgericht gibt der Ärztin recht.
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Strafbares Eindringen in fremdes Email-Konto

Das unbefugte Eindringen in ein passwortgeschütztes fremdes E-Mail-Konto ist unabhängig von der Art und Weise strafbar, wie der Täter an das Passwort gelangt ist. Aktives Handeln ist dabei nicht erforderlich.
zum Beitrag

Wir sind immer für Sie da:
aussichtslose Fälle kennen wir nicht”

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.