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MEDIZINRECHT

UNSERE KOMPETENZ

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Aspekten des Medizinrechts:

  • Arztrecht
  • Patientenrecht
  • Gesundheitsrecht
  • Heilmittelrecht
  • Forschungsrecht

Wir verfügen über praktische Erfahrung im Rechtsdienst eines grösseren Zentrumspitals,  auf dem Gericht und in der Advokatur. André Wernli promoviert zum Dr. iur. im interdisziplinären Doktoratsprogramm ‹Biomedical Ethics and Law› der medizinischen und der juristischen Fakultät der Universität Zürich. Damit gewährleisten wir Ihnen eine umfassende und zuverlässige Beratung und Vertretung.

Ihr Vorteil

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen folgende Bereiche:

  • Arztrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Behandlungsfehler
  • Arztstrafverfahren, Medizinstrafrecht
  • Aussergewöhnliche Todesfälle
  • Patientenrecht
  • Patient-Arzt-Beziehung
  • Forschungs- und Studienrecht
  • Vertragsrecht
  • Heil- und Betäubungsmittelrecht
  • Ärztliches Berufs- und Standesrecht
  • Zulassung zur ärztlichen Tätigkeit
  • Krankenversicherungsrecht (KVG), Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)

Am Puls der Medizin

Das Medizinrecht steht an der Schnittstelle zwischen der medizinischen Wissenschaft und den verschiedenen juristischen Disziplinen. Die Berufsausübung von Ärzten und Pflegefachpersonen (Medizinalberufen) sowie das Arzt-Patient-Verhältnis sind oft mit komplexen juristischen Fragestellungen verbunden. 

Dank unserem interdisziplinären Ansatz beraten und vertreten wir Sie kompetent und effizient von vertraglichen Angelegenheiten bis hin zu Arzthaftungsfällen und Medizinalstrafverfahren.

Durch unserem interdisziplinären und dienstleistungsorientierten Ansatz finden wir für Sie innovative und nachhaltige Lösungen für Ihre Anliegen im Bereich des Medizinrechts.”

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.

News

Wir befassen uns laufend mit aktuellen Rechtsentwicklungen, Gerichtsurteilen und wirtschaftlichen Veränderungen. In unserem Blog veröffentlichen wir für Sie hilfreiche Informationen und Empfehlungen – verständlich und auf den Punkt.

Strafbares Eindringen in fremdes Email-Konto

Das unbefugte Eindringen in ein passwortgeschütztes fremdes E-Mail-Konto ist unabhängig von der Art und Weise strafbar, wie der Täter an das Passwort gelangt ist. Aktives Handeln ist dabei nicht erforderlich.
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Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking

Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking werden in Zukunft besser geschützt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 entsprechende Änderungen im Zivil- und Strafrecht auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt.
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Einsicht in Bilder der Blitzkasten der Stadt Zürich

Die Datenschutzstelle der Stadt Zürich hat entschieden, dass die Stadtpolizei Zürich geblitzten Automobilisten auf Anfrage Akteneinsicht in die Bilder der Blitzkasten zu gewähren hat.
zum Beitrag

Wir sind immer für Sie da:
aussichtslose Fälle kennen wir nicht”

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.