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MIETRECHT

UNSERE KOMPETENZ

Wir beraten und vertreten Mieter und Vermieter in allen Aspekten des Mietrechts ‒ vom Vertragsschluss bis zur Beendigung von Mietverhältnissen:

  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen
  • Mietrechtliche Konfliktsituationen
  • Beendigung von Mietverhältnissen
  • Gerichtliche und behördliche Verfahren im Bereich des Mietrechts

Wir verfügen über praktische Erfahrung auf dem Mietgericht, der Schlichtungsbehörde für Miet- und Pachtsachen sowie in der Advokatur. Damit gewährleisten wir unseren Klienten eine umfassende und zuverlässige Beratung und Vertretung.

Ihr Vorteil

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen folgende Bereiche:

  • Mietverträge, Pachtverträge
  • Geschäftsraummiete, Wohnungsmiete
  • Mietzinsgestaltung und -veränderung
  • Mietzinshinterlegung, Mietzinsinkasso
  • Anfechtung von Mietzinserhöhungen
  • Mängel am Mietobjekt
  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Erstreckung von Mietverhältnissen, Eigenbedarf
  • Ausweisung von Mietern
  • Beratung und Vertretung in mietrechtlichen Streitigkeiten, Prozessführung

Vermieter

Das Mietrecht gibt in der Praxis immer wieder Anlass für Fragen. Zu Auseinandersetzungen kommt es unter anderem regelmässig im Zusammenhang mit Mietzinserhöhungen und -reduktionen, Eigentümerwechsel, bewohntem Umbauen, Mängel am Mietobjekt sowie dem Mietzinsinkasso.

Auch im Rahmen von Kündigungen gilt es einige Besonderheiten zu beachten, um Fallstricken aus dem Weg zu gehen. Der frühzeitige Beizug eines fachkundigen Anwalts ist in jedem Fall zu empfehlen. Wir beraten und vertreten Sie versiert bei mietrechtlichen Fragen und Streitigkeiten.

Mieter

Streitigkeiten rund um das Mietrecht können für die Mieterschaft empfindliche Konsequenzen haben und sehr belastend sein. Schliesslich spielen hier wirtschaftliche und persönliche Bedürfnisse eine zentrale Rolle. Das Mietrecht misst daher dem Schutz der Mieter bei Wohn- und Geschäftsräumen besonderes Gewicht bei. Kündigungen sind beispielsweise nur unter strengen Voraussetzungen zulässig.

Bei Fragen und Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Miete ist der frühzeitige Beizug eines fachkundigen Anwalts in jedem Fall zu empfehlen, um keine Fristen zu verpassen. Als Berater und Vertreter von Mietern wahren wir Ihre Rechte und Interessen wirksam und kompetent.

Durch unseren pragmatischen und unternehmerischen Ansatz finden wir für Sie professionelle und nachhaltige Lösungen für Ihre Anliegen im Bereich des Mietrechts.”

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.

News

Wir befassen uns laufend mit aktuellen Rechtsentwicklungen, Gerichtsurteilen und wirtschaftlichen Veränderungen. In unserem Blog veröffentlichen wir für Sie hilfreiche Informationen und Empfehlungen – verständlich und auf den Punkt.

Strafbares Eindringen in fremdes Email-Konto

Das unbefugte Eindringen in ein passwortgeschütztes fremdes E-Mail-Konto ist unabhängig von der Art und Weise strafbar, wie der Täter an das Passwort gelangt ist. Aktives Handeln ist dabei nicht erforderlich.
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Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking

Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking werden in Zukunft besser geschützt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 entsprechende Änderungen im Zivil- und Strafrecht auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt.
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Einsicht in Bilder der Blitzkasten der Stadt Zürich

Die Datenschutzstelle der Stadt Zürich hat entschieden, dass die Stadtpolizei Zürich geblitzten Automobilisten auf Anfrage Akteneinsicht in die Bilder der Blitzkasten zu gewähren hat.
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Wir sind immer für Sie da:
aussichtslose Fälle kennen wir nicht”

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.