Bewilligung: Kanton verlangt zu Unrecht Gebühr von Hebamme
Eine Aargauer Hebamme will neu auch im Kanton Luzern arbeiten dürfen. Der
Kanton Luzern verlangt für die Bewilligung zur Berufsausübung als Hebamme 500
Franken. Dagegen wehrt sie sich
erfolgreich vor Gericht.