Rückforderungen: Bundesgericht gibt weiterer Ärztin recht

André Wernli  |  Zürich, 08. November 2025  |  PDF-Version downloaden
Rund 20 Krankenversicherungen verlangten von einer Ärztin aus dem Kanton Zürich 135’000 Franken zurück. Das Bundesgericht gibt der Ärztin recht.

Eine praktizierende Ärztin aus dem Kanton Zürich hat mit ihren Abrechnungen bei rund 20 Krankenkassen Verdacht erregt. Die Versicherer reichten deshalb eine Rückforderungsklage wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise ein. Für die Jahre 2016 und 2017 hätte die Ärztin insgesamt rund 135’000 Franken wegen sogenannter «Überarztung» zurückzahlen sollen.

Die Ärztin wehrte sich. Sie kritisierte die Berechnungsmethode der Krankenkassen und machte Praxisbesonderheiten geltend, etwa Fortbildungsnachweise in Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Dermatologie und Venerologie. Ausserdem mache sie Hausbesuche, und sie sei zur Selbstdispensation berechtigt.

Das Bundesgericht gab der Ärztin – wie zuvor bereits in einem anderen, ähnlich gelagerten Fall – recht. Die Vorinstanz habe nicht die korrekte Berechnungsformel angewandt, um verdächtige Abweichungen zu untermauern – eine Formel, die wie folgt lautet: «Totale direkte Kosten multipliziert mit dem Quotienten aus dem durch Toleranzbereich und Quote der Praxisbesonderheiten bereinigten Gesamtkostenindex (minus 100) und dem (unbereinigten) Gesamtkostenindex.»

Das Zürcher Schiedsgericht, das zuvor die Rückforderung gutgeheissen hatte, muss nochmals über die Bücher.

Weiterführende Informationen:  – Bundesgerichtsentscheide 9C_781/2023 und 9C_782/2023 vom 9. September 2025.  – Medinside, 23. Oktober 2025.