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SCHULDBETREIBUNGSRECHT

UNSERE KOMPETENZ

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen effizient und zuverlässig in schuldbetreibungsrechtlichen Fragen und Verfahren:

  • Verfahren vor dem Betreibungsamt 
  • Gerichtliche Verfahren
  • Betreibung auf Pfändung und auf Pfandverwertung
  • Durchsetzung von Ansprüchen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen

Wir verfügen über praktische Erfahrung auf dem Zivil- und Rechtsöffnungsgericht sowie in der Advokatur. Damit gewährleisten wir Ihnen eine umfassende und zuverlässige Beratung und Vertretung.

Ihr Vorteil

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen folgende Bereiche:

  • Einleitung von Betreibungen
  • Löschung von Betreibungen
  • Rechtsöffnungsverfahren
  • Beschwerdeverfahren
  • Anerkennungs- und Aberkennungsklagen
  • Feststellungsklagen
  • Arrestverfahren
  • Kollokations- und Widerspruchsverfahren
  • Anfechtungsklagen
  • Rückforderungs- und Herausgabeklagen

Gläubiger / Betreibende

Die Durchsetzung von Geldforderungen oder geldwerten Sicherheiten richtet sich nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. Dieses legt genau fest, unter welchen Voraussetzungen und auf welchem Weg die Gläubiger ihre Forderungen geltend machen können. Demnach können Forderungen gegen säumige Schuldner entweder gerichtlich oder über das Betreibungsamt durchgesetzt und vollstreckt werden.

Der frühzeitige Beizug einer fachkundigen Anwaltskanzlei ist dabei in in der Regel unerlässlich. Als Berater und Vertreter agieren wir taktisch versiert und kreativ, um Ihre Interessen ganzheitlich und effizient zu vertreten und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Schuldner / Betriebene

Eine Eintragung im Betreibungsregister kann weitreichende Folgen haben und sich nachteilig bei der Wohnungs- oder Stellensuche auswirken. Als Vertreter von Schuldnern und Betriebenen wahren wir Ihre Rechte und Interessen. Wir wehren unberechtigte Forderungen und Betreibungen ab und erwirken für Sie die Löschung von grundlosen oder missbräuchlichen Betreibungen.

Bei Erhalt eines Zahlungsbefehls sollte zunächst Rechtsvorschlag erhoben werden. Der frühzeitige Beizug einer fachkundigen Anwaltskanzlei ist bei Betreibungen in jedem Fall zu empfehlen. Wir stehen Ihnen als Berater und Vertreter kompetent zur Seite.

Durch unseren pragmatischen und unternehmerischen Ansatz finden wir für Sie innovative und nachhaltige Lösungen – vor und während betreibungsrechtlichen Verfahren .”

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.

News

Wir befassen uns laufend mit aktuellen Rechtsentwicklungen, Gerichtsurteilen und wirtschaftlichen Veränderungen. In unserem Blog veröffentlichen wir für Sie hilfreiche Informationen und Empfehlungen – verständlich und auf den Punkt.

Strafbares Eindringen in fremdes Email-Konto

Das unbefugte Eindringen in ein passwortgeschütztes fremdes E-Mail-Konto ist unabhängig von der Art und Weise strafbar, wie der Täter an das Passwort gelangt ist. Aktives Handeln ist dabei nicht erforderlich.
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Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking

Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking werden in Zukunft besser geschützt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 entsprechende Änderungen im Zivil- und Strafrecht auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt.
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Einsicht in Bilder der Blitzkasten der Stadt Zürich

Die Datenschutzstelle der Stadt Zürich hat entschieden, dass die Stadtpolizei Zürich geblitzten Automobilisten auf Anfrage Akteneinsicht in die Bilder der Blitzkasten zu gewähren hat.
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Wir sind immer für Sie da:
aussichtslose Fälle kennen wir nicht”

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.