UNSERE KOMPETENZ
Wir beraten und vertreten Sie effizient und zuverlässig vor und in Strafverfahren jeder Art:
- polizeiliche Ermittlungsverfahren
- Untersuchungen der Staatsanwaltschaft
- Hauptverfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht
- Rechtsmittelverfahren
- Verfahren des Zwangsmassnahmengerichts (Untersuchungshaft)
Wir verfügen über praktische Erfahrung auf dem Strafgericht, dem Jugendgericht und in der Advokatur. Mit der Vorgehens- und Denkweise der Staatsanwaltschaft sind wir bestens vertraut. André Wernli promoviert zum Dr. iur. im Bereich des Strafprozessrechts und ist aktives Mitglied im Verein Pikett Strafverteidigung und in der Fachgruppe Strafrecht des Zürcher Anwaltsverbands. Damit gewährleisten wir Ihnen eine umfassende und zuverlässige Beratung und Vertretung.
Ihr Vorteil
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen folgende Bereiche:
- Strafprozessrecht
- Allgemeines Strafrecht
- Arzt-/ Medizinalstrafverfahren
- Aussergewöhnliche Todesfälle
- Jugendstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Strassenverkehrsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Zwangsmassnahmen (z.B. Hausdurchsuchung)
Beschuldigte Personen
Eine strafrechtliche Verurteilung kann empfindliche Auswirkungen auf Ihr privates und berufliches Leben haben.
Als beschuldigte Person sollten Sie daher unter Umständen zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Der frühzeitige Beizug eines fachkundigen Anwalts ist in jedem Fall zu empfehlen.
Unsere Experten für Strafrecht stehen Ihnen als Strafverteidiger kompetent zur Seite.
In gewissen Fällen können wir einen Antrag auf amtliche Verteidigung stellen. Wird der Antrag genehmigt, übernimmt der Staat vorderhand die Kosten. Merkblatt amtliche Verteidigung (Gerichte Zürich)
GESCHÄDIGTE UND OPFER
Als Vertreter von geschädigten Personen und Opfern wahren wir Ihre Rechte und Interessen. Wir reichen für Sie Strafanzeigen und Strafanträge ein. Wir machen Ihre Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche geltend.
In gewissen Fällen können wir einen Antrag auf unentgeltliche Rechtsvertretung stellen. Wird der Antrag genehmigt, übernimmt der Staat vorderhand die Kosten. Merkblatt unentgeltliche Rechtspflege (Gerichte Zürich)
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Sie haben das Recht, zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden.
Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Wenn Sie sich keinen leisten können, wird Ihnen einer gestellt.”
Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.
News
Wir befassen uns laufend mit aktuellen Rechtsentwicklungen, Gerichtsurteilen und wirtschaftlichen Veränderungen. In unserem Blog veröffentlichen wir für Sie hilfreiche Informationen und Empfehlungen – verständlich und auf den Punkt.
Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking
Einsicht in Bilder der Blitzkasten der Stadt Zürich
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Wir sind immer für Sie da:
aussichtslose Fälle kennen wir nicht”
Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.