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VERTRAGS- UND BESCHWERDEMANAGEMENT

UNSERE KOMPETENZ

Wir unterstützen Sie effizient und zuverlässig bei Ihrem Vertrags- und Beschwerdemanagement:

  • Vertragsmanagement
  • Beschwerdemanagement
  • Rechtsdienst

Wir verfügen über praktische Erfahrung im Rechtsdienst eines grösseren Zentrumspitals, in der Unternehmensberatung und in der Advokatur.  Damit gewährleisten wir Ihnen eine umfassende und zuverlässige Beratung und Vertretung.

Ihr Vorteil

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen folgende Bereiche:

Vertragsmanagement

Das Vertragsmanagement umfasst die Vertragsplanung, die Vertragsgestaltung sowie die Verwaltung und das Controlling von Verträgen.

Wir unterstützen unsere Klienten bei der Implementierung und der Betreuung ihres Vertragsmanagements. Zudem beraten und vertreten wir unsere Klienten bei der Aushandlung, der Erstellung und der Prüfung von Verträgen. 

Beschwerdemanagement

Beschwerden und Reklamationen von Kunden können die Reputation eines Unternehmens empfindlich schädigen oder in einem kostspieligen Rechtsfall enden. Auf der anderen Seite bieten Beschwerden der Kundschaft die Chance, betriebliche Schwächen zu erkennen und die Qualität von Dienstleistungen zu verbessern.

Wir unterstützen unsere Klienten bei der Implementierung und der Betreuung eines effektiven und funktionierenden Beschwerdemanagements. Bei unvermeidlichen Forderungs- oder Haftpflichtprozessen setzen wir uns für ihre Interessen ein.

Durch unseren gesamtheitlichen und unternehmerischen Ansatz finden wir für Sie innovative und nachhaltige Lösungen im Bereich des Vertrags- und des Beschwerdemanagements."

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.

News

Wir befassen uns laufend mit aktuellen Rechtsentwicklungen, Gerichtsurteilen und wirtschaftlichen Veränderungen. In unserem Blog veröffentlichen wir für Sie hilfreiche Informationen und Empfehlungen – verständlich und auf den Punkt.

Strafbares Eindringen in fremdes Email-Konto

Das unbefugte Eindringen in ein passwortgeschütztes fremdes E-Mail-Konto ist unabhängig von der Art und Weise strafbar, wie der Täter an das Passwort gelangt ist. Aktives Handeln ist dabei nicht erforderlich.
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Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking

Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking werden in Zukunft besser geschützt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 entsprechende Änderungen im Zivil- und Strafrecht auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt.
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Einsicht in Bilder der Blitzkasten der Stadt Zürich

Die Datenschutzstelle der Stadt Zürich hat entschieden, dass die Stadtpolizei Zürich geblitzten Automobilisten auf Anfrage Akteneinsicht in die Bilder der Blitzkasten zu gewähren hat.
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Wir sind immer für Sie da:
aussichtslose Fälle kennen wir nicht”

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.