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VERTRAGSRECHT

UNSERE KOMPETENZ

Wir unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen und beraten und vertreten Sie in Streitigkeiten aus Verträgen:

Wir verfügen über praktische Erfahrung in vertraglichen Streitigkeiten auf dem Zivilgericht sowie beratend und prozessierend auf Seiten der Advokatur und der Unternehmensberatung. Bereits bei unseren früheren Tätigkeiten als Juristen in einem Grossunternehmen und  in Wirtschaftskanzleien zählten vertragliche Angelegenheiten zu unserem Tagesgeschäft. Damit gewährleisten wir Ihnen eine umfassende und zuverlässige Beratung und Vertretung.

Ihr Vorteil

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen folgende Bereiche:

Vertragstypen

  • Interessenserklärung (letter of intent)
  • Vorverträge
  • Hauptverträge
  • Nebenabreden
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Standardklauseln
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rechtsbereiche

  • Obligationenrechtliche Verträge wie Kauf-, Miet-, Arbeits-, Darlehens-, Schenkungs-, Werkvertrag, Auftrag
  • Erbrechtliche Verträge wie Erbvertrag, Erbauskauf- oder verzichtsvertrag, Testament
  • Familienrechtliche Verträge wie Ehevertrag, Unterhaltsvereinbarung, Scheidungskonvention
  • Gesellschaftsrechtliche Verträge und Statuten
  • Prozessverträge und Vergleichsvereinbarungen
  • Kooperationsverträge, Innominatverträge

Vertragserstellung und -überprüfung

Bei der Ausarbeitung von Verträgen liegt der Teufel oft im Detail. Wir gestalten und überprüfen Verträge für Private und Unternehmen sorgfältig – und behalten dabei den Blick fürs Ganze.  

Wir begleiten unsere Klienten von der Vertragsplanung über die Vertragsgestaltung und -erstellung bis zur Vertragsverwaltung. Gerne überprüfen wir auch die von Klienten oder Vertragspartnern vorformulierten Verträge oder unterstützen Sie bei der Vertragsverhandlung.

Durch unseren gesamtheitlichen und unternehmerischen Ansatz finden wir für unsere Klienten massgeschneiderte und nachhaltige Vertragslösungen.

Vertragliche Ansprüche

Ein grosser Teil des täglichen Lebens wird durch das Vertragsrecht geregelt und beeinflusst. Diese Konstellationen führen immer wieder zu rechtlichen Schwierigkeiten.

Damit gerichtliche oder aussergerichtliche Streitigkeiten kompetent und professionell gelöst werden können, empfiehlt sich der frühzeitige Beizug einer fachkundigen Anwaltskanzlei.

Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen oder bei der Abwehr von vertraglichen Forderungen.

Durch unseren gesamtheitlichen und unternehmerischen Ansatz finden wir für Sie innovative und nachhaltige Vertragslösungen."

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.

News

Wir befassen uns laufend mit aktuellen Rechtsentwicklungen, Gerichtsurteilen und wirtschaftlichen Veränderungen. In unserem Blog veröffentlichen wir für Sie hilfreiche Informationen und Empfehlungen – verständlich und auf den Punkt.

Strafbares Eindringen in fremdes Email-Konto

Das unbefugte Eindringen in ein passwortgeschütztes fremdes E-Mail-Konto ist unabhängig von der Art und Weise strafbar, wie der Täter an das Passwort gelangt ist. Aktives Handeln ist dabei nicht erforderlich.
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Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking

Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking werden in Zukunft besser geschützt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 entsprechende Änderungen im Zivil- und Strafrecht auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt.
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Einsicht in Bilder der Blitzkasten der Stadt Zürich

Die Datenschutzstelle der Stadt Zürich hat entschieden, dass die Stadtpolizei Zürich geblitzten Automobilisten auf Anfrage Akteneinsicht in die Bilder der Blitzkasten zu gewähren hat.
zum Beitrag

Wir sind immer für Sie da:
aussichtslose Fälle kennen wir nicht”

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.