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VORSORGEAUFTRAG UND PATIENTENVERFÜGUNG

UNSERE KOMPETENZ

Wir beraten und vertreten Sie effizient und zuverlässig in allen Aspekten des Vorsorgerechts:

  • Patientenverfügung
  • Erwachsenenschutzrecht
  • Vermögens- und Personenvorsorge

Wir verfügen über entsprechende praktische Erfahrung im Rechtsdienst eines grösseren Zentrumspitals, auf dem Gericht sowie in der Advokatur. Damit gewährleisten wir Ihnen eine umfassende und zuverlässige Beratung und Vertretung.

Ihr Vorteil

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen folgende Bereiche:

  • Erstellung, Prüfung und Durchsetzung von Patientenverfügungen
  • Erstellung, Prüfung und Durchsetzung von Vorsorgeaufträgen
  • Übernahme von Vorsorgeaufträgen
  • Massnahmen des Erwachsenenschutzes
  • Rechtsverkehr

Vorsorgeauftrag

Nicht nur betagte Personen sind von den Folgen der Urteilsunfähigkeit betroffen. Diese kann ebenso infolge schwerer Krankheiten oder eines Unfalls in jungen Jahren auftreten. In einem Vorsorgeauftrag können Sie für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit eine gewünschte Person mit der Übernahme bestimmter Aufgaben betrauen. 

Um Ihre Interessen zu sichern,  sollten Sie frühzeitig einen Vorsorgeauftrag verfassen. Wir zeigen Ihnen die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf und setzen Ihre Wünsche für den Fall des Eintritts der Urteilsunfähigkeit um.

Patientenverfügung

Sie können frei über die Vornahme medizinischer Massnahmen entscheiden. Um Ihren Willen auch für den Fall sicherzustellen, dass Sie nicht ansprechbar oder nicht urteilsfähig sind, sollten Sie eine Patientenverfügung verfassen. So können Sie über die Vornahme oder Ablehnung von medizinischen Massnahmen bestimmen oder eine entscheidungsberechtigte Person bezeichnen. 

Die meisten Wünsche hinsichtlich medizinischer Massnahmen, sei es aus ideologischen, religiösen oder persönlichen Beweggründen, lassen sich in einer Patientenverfügung festhalten. Wir nehmen Ihre individuellen Wünsche entgegen und entwickeln eine Ihren Bedürfnissen entsprechende Patientenverfügung.

Durch unseren empathischen und pragmatischen Ansatz finden wir für Sie massgeschneiderte und nachhaltige Lösungen im Bereich der Vorsorge."

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.

News

Wir befassen uns laufend mit aktuellen Rechtsentwicklungen, Gerichtsurteilen und wirtschaftlichen Veränderungen. In unserem Blog veröffentlichen wir für Sie hilfreiche Informationen und Empfehlungen – verständlich und auf den Punkt.

Bewilligung: Kanton verlangt zu Unrecht Gebühr von Hebamme

Eine Aargauer Hebamme will neu auch im Kanton Luzern arbeiten dürfen. Der Kanton Luzern verlangt für die Bewilligung zur Berufsausübung als Hebamme 500 Franken. Dagegen wehrt sie sich erfolgreich vor Gericht.
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Rückforderungen: Bundesgericht gibt weiterer Ärztin recht

Rund 20 Krankenversicherungen verlangten von einer Ärztin aus dem Kanton Zürich 135'000 Franken wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise zurück. Das Bundesgericht gibt der Ärztin recht.
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Strafbares Eindringen in fremdes Email-Konto

Das unbefugte Eindringen in ein passwortgeschütztes fremdes E-Mail-Konto ist unabhängig von der Art und Weise strafbar, wie der Täter an das Passwort gelangt ist. Aktives Handeln ist dabei nicht erforderlich.
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Wir sind immer für Sie da:
aussichtslose Fälle kennen wir nicht”

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.