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Persönlichkeitsrecht und Datenschutz

UNSERE KOMPETENZ

Wir beraten und vertreten Sie effizient und zuverlässig in allen Aspekten des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts:

  • Persönlichkeitsrechte und neue Medien
  • Ehrverletzungen
  • Stalking
  • Datenschutzgesetzgebung der Schweiz und der EU
  • Datenbearbeitungsgrundsätze und Compliance

Wir verfügen über entsprechende praktische Erfahrung auf dem Gericht und in der Advokatur. Damit gewährleisten wir Ihnen eine umfassende und zuverlässige Beratung und Vertretung.

Ihr Vorteil

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen folgende Bereiche:

Persönlichkeitsrecht

Im Zeitalter der neuen Medien kann jede Person rasch Opfer von Persönlichkeitsverletzungen werden. Spontane Ton- und Bildaufnahmen in der Öffentlichkeit können ohne Einwilligung der betroffenen Person eine Persönlichkeitsverletzung darstellen. Ehrverletzende Äusserungen in den Social Media oder Stalking begründen unter Umständen Ansprüche auf Unterlassung, Schadenersatz oder Genugtuung.

Wir ergreifen vorprozessuale und notwendige prozessuale Massnahmen, um Persönlichkeitsverletzungen zu unterbinden. Sollte die Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte Schäden verursacht haben, machen wir Ihre Ansprüche gegen die Verantwortlichen geltend.

Datenschutz

Durch die Digitalisierung werden enorme Datenvolumen angelegt und bearbeitet. Entsprechend ist der Umgang mit Daten- und Datensammlungen zunehmend reguliert. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den anwendbaren Regularien und die Implementierung korrekter Datenbearbeitungsprozesse sind unverzichtbar.

Wir beraten Sie beim korrekten Umgang mit schützenswerten Daten und unterstützen Sie bei allen Anliegen rund um Datenbearbeitung, Auskunftsrechte- und Pflichten sowie Informationsrechte- und Pflichten bezüglich Personendaten.

Durch unseren pragmatischen und unternehmerischen Ansatz finden wir für Sie innovative und nachhaltige Lösungen – vor und während gerichtlichen Verfahren.”

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.

News

Wir befassen uns laufend mit aktuellen Rechtsentwicklungen, Gerichtsurteilen und wirtschaftlichen Veränderungen. In unserem Blog veröffentlichen wir für Sie hilfreiche Informationen und Empfehlungen – verständlich und auf den Punkt.

Strafbares Eindringen in fremdes Email-Konto

Das unbefugte Eindringen in ein passwortgeschütztes fremdes E-Mail-Konto ist unabhängig von der Art und Weise strafbar, wie der Täter an das Passwort gelangt ist. Aktives Handeln ist dabei nicht erforderlich.
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Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking

Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking werden in Zukunft besser geschützt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 entsprechende Änderungen im Zivil- und Strafrecht auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt.
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Einsicht in Bilder der Blitzkasten der Stadt Zürich

Die Datenschutzstelle der Stadt Zürich hat entschieden, dass die Stadtpolizei Zürich geblitzten Automobilisten auf Anfrage Akteneinsicht in die Bilder der Blitzkasten zu gewähren hat.
zum Beitrag

Wir sind immer für Sie da:
aussichtslose Fälle kennen wir nicht”

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.