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PROZESSFÜHRUNG

UNSERE KOMPETENZ

Wir beraten und vertreten Sie effizient und zuverlässig vor und in Verfahren und Prozessen vor staatlichen Behörden und Gerichten bis hin zum Bundesgericht:

Wir verfügen über praktische Erfahrung auf dem Zivil- und Strafgericht sowie in der Prozessführung seitens der Advokatur. André Wernli promoviert an der Universität Zürich zum Dr. iur. im Bereich des Prozessrechts und ist aktives Mitglied im Verein Pikett Strafverteidigung des Zürcher Anwaltsverbands. Damit gewährleisten wir Ihnen eine umfassende und zuverlässige Beratung und Vertretung.

Ihr Vorteil

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen folgende Bereiche:

Vorprozessual

  • Prozessvermeidung und aussergerichtliche Streitbeilegung
  • Vergleichsverhandlungen
  • Prozessvorbereitung und Prozessrisiko-Analyse

Prozessual

  • Geltendmachung von Ansprüchen
  • Abwehr von Ansprüchen
  • Prozessstrategie und -taktik

Rechtsmittel

  • Rechtsmittel gegen Urteile und Verfügungen auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene
  • Einsprachen und Rekurse
  • Beschwerden und Berufungen

Prozesstaktik

Diskussionen und Streitigkeiten können durch einvernehmliche Beilegung oft sinnvoller und effizienter gelöst werden. Wir begegnen Streitigkeiten in erster Linie pragmatisch und konsensorientiert. Wir verhandeln und schlichten im Interesse unserer Klienten, um teure und langwierige Prozesse zu vermeiden.

Wo es keinen anderen Weg gibt, verfolgen wir Ihre Anliegen entschlossen und konsequent vor Gericht und Behörden. Als Prozessberater und -vertreter agieren wir taktisch versiert und kreativ, um Ihre Interessen ganzheitlich und effizient zu vertreten und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Der frühzeitige Beizug eines fachkundigen Anwalts ist bei potenziellen rechtlichen Streitigkeiten in jedem Fall zu empfehlen. Unsere Prozessanwälte stehen Ihnen als Berater und Vertreter kompetent zur Seite.

Prozesskosten

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese allenfalls die Anwalts- und Gerichtskosten. Am besten prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre Versicherung den Rechtsstreit abdeckt und holen eine Kostengutsprache ein. 

Durch unseren pragmatischen und unternehmerischen Ansatz finden wir für Sie innovative und nachhaltige Lösungen bei Streitigkeiten – vor und während gerichtlichen Verfahren .”

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.

News

Wir befassen uns laufend mit aktuellen Rechtsentwicklungen, Gerichtsurteilen und wirtschaftlichen Veränderungen. In unserem Blog veröffentlichen wir für Sie hilfreiche Informationen und Empfehlungen – verständlich und auf den Punkt.

Bewilligung: Kanton verlangt zu Unrecht Gebühr von Hebamme

Eine Aargauer Hebamme will neu auch im Kanton Luzern arbeiten dürfen. Der Kanton Luzern verlangt für die Bewilligung zur Berufsausübung als Hebamme 500 Franken. Dagegen wehrt sie sich erfolgreich vor Gericht.
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Rückforderungen: Bundesgericht gibt weiterer Ärztin recht

Rund 20 Krankenversicherungen verlangten von einer Ärztin aus dem Kanton Zürich 135'000 Franken wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise zurück. Das Bundesgericht gibt der Ärztin recht.
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Strafbares Eindringen in fremdes Email-Konto

Das unbefugte Eindringen in ein passwortgeschütztes fremdes E-Mail-Konto ist unabhängig von der Art und Weise strafbar, wie der Täter an das Passwort gelangt ist. Aktives Handeln ist dabei nicht erforderlich.
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Wir sind immer für Sie da:
aussichtslose Fälle kennen wir nicht”

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.