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PROZESSFÜHRUNG

UNSERE KOMPETENZ

Wir beraten und vertreten Sie effizient und zuverlässig vor und in Verfahren und Prozessen vor staatlichen Behörden und Gerichten bis hin zum Bundesgericht:

Wir verfügen über praktische Erfahrung auf dem Zivil- und Strafgericht sowie in der Prozessführung seitens der Advokatur. André Wernli promoviert an der Universität Zürich zum Dr. iur. im Bereich des Prozessrechts und ist aktives Mitglied im Verein Pikett Strafverteidigung des Zürcher Anwaltsverbands. Damit gewährleisten wir Ihnen eine umfassende und zuverlässige Beratung und Vertretung.

Ihr Vorteil

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen folgende Bereiche:

Vorprozessual

  • Prozessvermeidung und aussergerichtliche Streitbeilegung
  • Vergleichsverhandlungen
  • Prozessvorbereitung und Prozessrisiko-Analyse

Prozessual

  • Geltendmachung von Ansprüchen
  • Abwehr von Ansprüchen
  • Prozessstrategie und -taktik

Rechtsmittel

  • Rechtsmittel gegen Urteile und Verfügungen auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene
  • Einsprachen und Rekurse
  • Beschwerden und Berufungen

Prozesstaktik

Diskussionen und Streitigkeiten können durch einvernehmliche Beilegung oft sinnvoller und effizienter gelöst werden. Wir begegnen Streitigkeiten in erster Linie pragmatisch und konsensorientiert. Wir verhandeln und schlichten im Interesse unserer Klienten, um teure und langwierige Prozesse zu vermeiden.

Wo es keinen anderen Weg gibt, verfolgen wir Ihre Anliegen entschlossen und konsequent vor Gericht und Behörden. Als Prozessberater und -vertreter agieren wir taktisch versiert und kreativ, um Ihre Interessen ganzheitlich und effizient zu vertreten und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Der frühzeitige Beizug eines fachkundigen Anwalts ist bei potenziellen rechtlichen Streitigkeiten in jedem Fall zu empfehlen. Unsere Prozessanwälte stehen Ihnen als Berater und Vertreter kompetent zur Seite.

Prozesskosten

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese allenfalls die Anwalts- und Gerichtskosten. Am besten prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre Versicherung den Rechtsstreit abdeckt und holen eine Kostengutsprache ein. Merkblatt Rechtsschutzversicherung (Schweizerischer Anwaltsverband)

Verfügen Sie nicht über genügend finanzielle Mittel, um einen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten zu bezahlen, können wir beim zuständigen Gericht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen. Wird das Gesuch genehmigt, übernimmt der Staat vorderhand die Kosten. Merkblatt unentgeltliche Rechtspflege (Gerichte Zürich)

Durch unseren pragmatischen und unternehmerischen Ansatz finden wir für Sie innovative und nachhaltige Lösungen bei Streitigkeiten – vor und während gerichtlichen Verfahren .”

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.

News

Wir befassen uns laufend mit aktuellen Rechtsentwicklungen, Gerichtsurteilen und wirtschaftlichen Veränderungen. In unserem Blog veröffentlichen wir für Sie hilfreiche Informationen und Empfehlungen – verständlich und auf den Punkt.

Strafbares Eindringen in fremdes Email-Konto

Das unbefugte Eindringen in ein passwortgeschütztes fremdes E-Mail-Konto ist unabhängig von der Art und Weise strafbar, wie der Täter an das Passwort gelangt ist. Aktives Handeln ist dabei nicht erforderlich.
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Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking

Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking werden in Zukunft besser geschützt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 entsprechende Änderungen im Zivil- und Strafrecht auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt.
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Einsicht in Bilder der Blitzkasten der Stadt Zürich

Die Datenschutzstelle der Stadt Zürich hat entschieden, dass die Stadtpolizei Zürich geblitzten Automobilisten auf Anfrage Akteneinsicht in die Bilder der Blitzkasten zu gewähren hat.
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Wir sind immer für Sie da:
aussichtslose Fälle kennen wir nicht”

Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.