UNSERE KOMPETENZ
Wir beraten und vertreten Sie effizient und zuverlässig vor und in Verfahren und Prozessen vor staatlichen Behörden und Gerichten bis hin zum Bundesgericht:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Verwaltungsverfahren
- Schlichtungsverfahren
- Rechtsmittelverfahren
- Vorsorgliche Massnahmen
- Zwangsvollstreckung
Wir verfügen über praktische Erfahrung auf dem Zivil- und Strafgericht sowie in der Prozessführung seitens der Advokatur. André Wernli promoviert an der Universität Zürich zum Dr. iur. im Bereich des Prozessrechts und ist aktives Mitglied im Verein Pikett Strafverteidigung des Zürcher Anwaltsverbands. Damit gewährleisten wir Ihnen eine umfassende und zuverlässige Beratung und Vertretung.
Ihr Vorteil
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen folgende Bereiche:
Vorprozessual
- Prozessvermeidung und aussergerichtliche Streitbeilegung
- Vergleichsverhandlungen
- Prozessvorbereitung und Prozessrisiko-Analyse
Prozessual
- Geltendmachung von Ansprüchen
- Abwehr von Ansprüchen
- Prozessstrategie und -taktik
Rechtsmittel
- Rechtsmittel gegen Urteile und Verfügungen auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene
- Einsprachen und Rekurse
- Beschwerden und Berufungen
Prozesstaktik
Diskussionen und Streitigkeiten können durch einvernehmliche Beilegung oft sinnvoller und effizienter gelöst werden. Wir begegnen Streitigkeiten in erster Linie pragmatisch und konsensorientiert. Wir verhandeln und schlichten im Interesse unserer Klienten, um teure und langwierige Prozesse zu vermeiden.
Wo es keinen anderen Weg gibt, verfolgen wir Ihre Anliegen entschlossen und konsequent vor Gericht und Behörden. Als Prozessberater und -vertreter agieren wir taktisch versiert und kreativ, um Ihre Interessen ganzheitlich und effizient zu vertreten und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Der frühzeitige Beizug eines fachkundigen Anwalts ist bei potenziellen rechtlichen Streitigkeiten in jedem Fall zu empfehlen. Unsere Prozessanwälte stehen Ihnen als Berater und Vertreter kompetent zur Seite.
Prozesskosten
Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese allenfalls die Anwalts- und Gerichtskosten. Am besten prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre Versicherung den Rechtsstreit abdeckt und holen eine Kostengutsprache ein. Merkblatt Rechtsschutzversicherung (Schweizerischer Anwaltsverband)
Verfügen Sie nicht über genügend finanzielle Mittel, um einen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten zu bezahlen, können wir beim zuständigen Gericht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen. Wird das Gesuch genehmigt, übernimmt der Staat vorderhand die Kosten. Merkblatt unentgeltliche Rechtspflege (Gerichte Zürich)
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Durch unseren pragmatischen und unternehmerischen Ansatz finden wir für Sie innovative und nachhaltige Lösungen bei Streitigkeiten – vor und während gerichtlichen Verfahren .”
Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.
News
Wir befassen uns laufend mit aktuellen Rechtsentwicklungen, Gerichtsurteilen und wirtschaftlichen Veränderungen. In unserem Blog veröffentlichen wir für Sie hilfreiche Informationen und Empfehlungen – verständlich und auf den Punkt.
Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking
Einsicht in Bilder der Blitzkasten der Stadt Zürich
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Wir sind immer für Sie da:
aussichtslose Fälle kennen wir nicht”
Zögern Sie nicht, uns anzurufen unter Tel. +41 44 814 10 10.